Leibgendarmerie

[37] Leibgendarmerie, berittene Trupps für den Ordonnanz- und Wachtdienst bei der Person des Monarchen; in Preußen seit 1889 zwei Züge stark, von denen einer L. der Kaiserin heißt und zu deren Geleit bestimmt ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 37.
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