Lieferungsgeschäft

[57] Lieferungsgeschäft, Zeitgeschäft, Kauf auf Lieferung, Kaufgeschäft, bei dem die Ware an einem im voraus festgestellten spätern Termin als dem des Kaufabschlusses zu liefern ist; wird an der Börse, wo es sich oft um gar keine wirklichen Käufe handelt, zum Differenzgeschäft (s.d.). – Vgl. Riesser (1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 57.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika