Liquidation

[65] Liquidation (lat.), Kostenberechnung; Abwicklung eines aufgegebenen Geschäfts; Liquidationskassen, Liquidationsbureaus, handelstechnische Einrichtungen zur Vereinfachung der Abrechnung von Zeitgeschäften; Liquidātor, bei Auflösung von Handelsgesellschaften die zur völligen Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern bestellte Vertrauensperson; liquidieren, klar machen, auseinandersetzen; gegenseitige Forderungen abrechnen; die Zahlungen einstellen; durch allmähliche Abwicklung der Geschäftsverhältnisse ein Geschäft aufgeben, eine Handelsgesellschaft auflösen; zu bezahlende Kosten berechnen; Liquidität, Flüssigkeit; erwiesene Richtigkeit von Forderungen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 65.
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