Liten

[67] Liten (Leten, Lezzen, mittellat. liti), im ältern deutschen Rechtsleben abhängige oder hörige Leute, die ungefähr auf gleicher Stufe mit den Freigelassenen standen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 67.
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