Lohnbücher

[74] Lohnbücher, Arbeitszettel, Bücher mit den Bedingungen für die Übernahme gewisser Arbeiten; können vom Bundesrat für bestimmte Gewerbe vorgeschrieben werden. Sie werden vom Arbeitgeber kostenfrei geliefert und enthalten: Art und Umfang der Arbeit, Stückzahl, Lohnsätze, Bedingungen für die Lieferung von Werkzeugen, Stoffen, event. von Kost und Wohnung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 74.
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