Lykúrgus

[98] Lykúrgus, Gesetzgeber der Spartaner in der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. v. Chr., nach der Sage spartan. Königssohn aus der alten Familie der Prokliden, Vormund seines Neffen, des Königs Charilaus. Nachdem er seine gefeierte Verfassung gegeben und sie durch einen Eid der Bürgerschaft gesichert hatte, soll er das Land verlassen und sich durch Hunger selbst den Tod gegeben haben. Trotz des sagenhaften Beiwerkes ist L. nicht eine rein sagenhafte oder mythische Person, auch sein Gesetzes- und Verfassungswerk bleibt eine Tatsache, wenn es sich auch nicht aus der spätern spartan. Verfassung (s. Sparta) ganz scharf herauslösen läßt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 98.
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