Mikroskop

Optik. II.
Optik. II.

[184] Mikroskōp (grch.), jeder optische Apparat zur Vergrößerung sehr kleiner Gegenstände. Das einfache M. oder Lupe besteht aus einer konvexen Glaslinse oder, zur Verhütung der chromatischen und sphärischen Abweichung, aus einer Linsenkombination; das zusammengesetzte aus mindestens zwei in einer Röhre in bestimmten Entfernungen voneinander befestigten Sammellinsen mit sehr kurzer Brennweite. Die Vergrößerung des M. findet eine Grenze in der Deutlichkeit der Bilder. Benachbarte Strukturelemente (z.B. Streifen) des Objekts lassen sich auch bei der stärksten Vergrößerung nicht mehr getrennt wahrnehmen, wenn ihr Abstand kleiner als etwa 1/6000 mm ist (Theorie von Abbe und Helmholtz). Eine andere Grenze ergibt sich für gesonderte Teilchen, wenn sie in einer kontinuierlichen Masse ohne Rücksicht auf ihre Gestalt noch gesondert zu erkennen sein sollen. Nach H. Siedentopf liegt diese Grenze bei etwa 6/1000000 mm Durchmesser. Man kommt dieser Grenze praktisch nahe, wenn man solche »ultramikroskopische« Teilchen durch kräftige seitliche Beleuchtung plastisch hervortreten läßt (Ultramikroskop von Siedentopf und Zsigmondy, 1903). [Tafel: Optik II, 3, 4, 6, 7.]

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 184.
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