Militärstrafprozeß

[187] Militärstrafprozeß, das Verfahren, wodurch das Militärstrafrecht Militärpersonen gegenüber zur Durchführung gelangt, im Deutschen Reiche durch die Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dez. 1898 (seit 1. Okt. 1900 in Kraft) einheitlich geregelt und auf den Grundsätzen der Mündlichkeit und Öffentlichkeit aufgebaut. (S. Militärgerichtswesen.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 187.
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