Münzwardein

[228] Münzwardein, Münzbeamter, welcher für die richtige Legierung der Münzen zu sorgen und sie auf ihren Feingehalt zu prüfen hat.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 228.
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