Nachgeschäft

[236] Nachgeschäft (Nochgeschäft, Geschäft »auf Noch«, »mit Noch«), Prämiengeschäft, bei dem Käufer oder Verkäufer berechtigt ist, zur Lieferzeit eine weitere Quantität der betreffenden Waren zu fordern oder zu liefern.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 236.
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