Nachhaft

[236] Nachhaft, die Unterbringung in einem Arbeitshause, die bei Überweisung an die Landespolizeibehörde durch diese verfügt werden kann.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 236.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika