Neutralität

[264] Neutralität (neulat.), Nichtteilnahme am Streit anderer, insbes. in völkerrechtlicher Beziehung; rüstet sich ein neutraler Staat zur Aufrechterhaltung der N. für alle Fälle, so entsteht bewaffnete N.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 264.
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