Paragium

[352] Paragĭum (neulat., richtiger Partagĭum), die Abfindung von nachgeborenen Gliedern regierender oder standesherrlicher Häuser durch Immobilien und Hoheitsrechte untergeordneter Art; Paragiātslinien, die Familien solcher Glieder.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 352.
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