Polizeistunde

[429] Polizeistunde, der polizeilich festgesetzte Zeitpunkt, bis zu welchem nachts öffentliche Schank- und Vergnügungslokale von den Gästen zu räumen sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 429.
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