Postfrachtstücke

[442] Postfrachtstücke, solche nach dem Auslande bestimmte Postpaketsendungen, die das für Postpakete zulässige Gewicht von 3 und 5 kg und in der Ausdehnung das Höchstmaß von 60 cm überschreiten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 442.
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