Primogenitur

[456] Primogenitūr (neulat.), Erstgeburt, das Vorzugsrecht des Erstgeborenen (Primogenĭtus) bei der Erbfolge, wobei der Älteste der ältesten Linie zur Erbfolge gelangt; zuerst 1356 durch die Goldene Bulle Karls VI. für die Kurlande, jetzt in fast allen europ. Monarchien eingeführt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 456.
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