Privatfürstenrecht

[457] Privatfürstenrecht, das Familien- und Erbrecht der landesherrlichen und ehemals reichsständischen Geschlechter in Deutschland, meist auf Hausgesetzen beruhend.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 457.
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