Proféssor

[459] Proféssor (lat.), die vom Staat angestellten Lehrer an Universitäten, eingeteilt in ord. P. (Professōres ordinarĭi), die ein mit bestimmten Rechten (Rektorwahl etc.) ausgestattetes Kollegium bilden, und außerord. P. (Professores extraordinarii), welche hierzu ernannt werden, nachdem sie eine Zeitlang als Privatdozenten (s.d.) tätig waren; zu den außerord. P. gehören auch die Honorarprofessoren (s.d.). Auch Titel für ältere Lehrer an höhern Bildungsanstalten etc. Professūr, Lehramt eines P., Lehrstuhl, Lehrkanzel.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 459.
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