Prolongation

[460] Prolongatiōn (lat.), Verlängerung der Dauer eines Rechtsverhältnisses oder Zahlungsfrist; Prolongationswechsel ist nicht ein prolongierter Wechsel, sondern ein neuer Wechsel an Stelle eines alten; prolongieren, verlängern, Gestundung bewilligen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 460.
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