Promesse

[460] Promesse (frz., »Versprechen«), Promessenlos oder Heuerbrief, Dokument über einen Vertrag (Heuervertrag, Promessen-Heuergeschäft), durch welchen der eine Kontrahent (Verheuerer) dem andern (Heuerer) gegen eine gewisse Vergütung denjenigen Gewinn zu überlassen verspricht, welcher auf ein bestimmtes, dem Verheuerer gehöriges Los etwa fallen würde; entartet zum Promessespiel, indem der Unternehmer oft die Lose gar nicht hat und den event. Gewinnbetrag aus eigenen Mitteln zu zahlen verspricht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 460.
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