Protést

[463] Protést (lat.), Widerspruch, Verwahrung, Rechtsvorbehalt; im Wechselrecht notarielle Urkunde über verweigerte Honorierung eines vorschriftsmäßig präsentierten Wechsels und den Rechtsvorbehalt des Wechselinhabers (Protesterhebung); im Seerecht (See-P.) die urkundliche Feststellung des Schiffsführers über Beschädigung an Schiff und Ladung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 463.
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