Prüfungsverfahren

[465] Prüfungsverfahren, derjenige Teil des Konkursverfahrens, in welchem festgestellt wird, welche Forderungen als Konkursforderungen anzuerkennen sind und ob denselben ein bestimmtes Vorrecht zukommt; es geschieht dies in dem gleichzeitig mit der Konkurseröffnung festzusetzenden Prüfungstermin.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 465.
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