Realgemeinde

[498] Realgemeinde, in einigen Gegenden Deutschlands und der Schweiz die Korporation der allein zur Nutzung der Allmende (s.d.) berechtigten Grundstücksbesitzer.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 498.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika