Rechtskonzipiént

[500] Rechtskonzipiént, in Bayern Bezeichnung derjenigen Hilfsarbeiter von Rechtsanwälten, welche die Prüfung für das Richteramt abgelegt haben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 500.
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