Regeldetri

[503] Regeldetri, Regŭla de tri (lat.), Rechnungsart zur Auffindung einer Größe, die mit drei andern in Proportion stehen, d.h. mit einer der drei ein Verhältnis bilden soll, das dem der beiden andern gleich ist. Ist mehr als ein Verhältnis gegeben, so heißt die Rechnungsart R. multĭplex oder zusammengesetzte R. (R. quinque, R. septem etc.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 503.
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