Reichsschuldenkommission

[509] Reichsschuldenkommission, eine Kommission aus drei Mitgliedern des Bundesrats, drei Mitgliedern des Reichstags und dem Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs, die die Aufsicht über die Reichsschuldenverwaltung (eine von der allgemeinen Reichsfinanzverwaltung abgesonderte Behörde, bestehend aus einem Präsidenten und vier Räten) führt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 509.
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