Reinigungseid

[511] Reinigungseid, im frühern Strafverfahren ein Eid, den ein durch die Beweisaufnahme nicht von allem Verdacht gereinigter Angeschuldigter zu schwören hatte; im neuern Zivilprozeß ein richterlicher Eid, der nicht dem Beweispflichtigen, sondern dem Gegner auferlegt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 511.
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