Repräsentativsystem

[518] Repräsentatīvsystem, das konstitutionelle Verfassungssystem, wonach dem Volk durch eine Versammlung abgeordneter Vertreter ein Anteil an den Regierungsangelegenheiten (bes. der Gesetzgebung) zukommt. Daher repräsentative Monarchie, beschränkte, konstitutionelle Monarchie.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 518.
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