Rondengang

716. Grabenwehr.
716. Grabenwehr.

[554] Rondengang, bei permanenten Befestigungen ein vor der Kontereskarpe befindlicher (1-2 m) Weg [Abb. 716]. Ein breiterer R. heißt Gedeckter Weg.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 554.
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