Schiffsartillerie

[630] Schiffsartillerie, Teil der Marineartillerie soweit die Bestückung der Kriegsschiffe und deren Bedienung in Betracht kommt. Das Material zerfällt in Schiffsgeschütze (s.d.), Bootsgeschütze und Landungsgeschütze. Die Bedienung der S. erfolgt durch Matrosen unter Befehl von Seeoffizieren. Die schwere oder Großartillerie (30,5- bis 21 cm-Geschütze) wird zum Durchschlagen des Seiten-, Turm- und Deckpanzers, die Mittelartillerie (17-15 cm) gegen leichtere Panzer, die Kleinartillerie (2-5 cm) gegen menschliche Ziele und ungepanzerte Schiffsteile gebraucht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 630.
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