Schiffshebewerke

[630] Schiffshebewerke, Trogschleusen, dienen an Stelle von Schleusen (s.d.) zur Überwindung größerer Höhenunterschiede zwischen zwei Haltungen eines Kanals. Die Schiffe werden in einem mit Toren verschlossenen Eisentrog mit Druckwasserstempeln oder durch Schwimmer nur durch den Auftrieb gehoben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 630.
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