Schlußzettel

[642] Schlußzettel, Schlußnote, Schlußschein, die vom Makler ausgestellte, zuweilen auch von den Parteien zu unterschreibende und diesen sofort einzuhändigende Bescheinigung über ein von ihm vermitteltes Handelsgeschäft (Deutsches Handelsgesetzb. § 94).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 642.
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