Seefahrtsbuch

[678] Seefahrtsbuch, Ausweis des Schiffsmannes über seine Persönlichkeit, im Deutschen Reich gesetzlich vorgeschrieben. An- und Abmusterung werden vom Seemannsamt im S. bescheinigt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 678.
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