Seegebiet

[678] Seegebiet, derjenige Teil des Weltmeers, welcher im Gegensatz zu der von jeder Staatshoheit freien See völkerrechtlich zum Gebiet eines Staates gehört: das Küstengebiet (s.d.), Meerengen, die auf 3 engl. Seemeilen vom Lande aus beherrschbar sind, Meeresbuchten bis zu einer Öffnung von 10 Seemeilen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 678.
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