Staatsverwaltung

[749] Staatsverwaltung, im weitern Sinne die gesamte staatliche Tätigkeit, die des Gesetzgebers inbegriffen; im engern Sinne hat man die Verwaltung (s.d.) der Gesetzgebung gegenüber gestellt; im engsten Sinne die Administration im Gegensatz zur Rechtspflege.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 749.
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