Tara

[807] Tara (ital.), Abgang, das Gewicht der äußern Umhüllung (der Kiste, des Fasses etc.) einer Ware, bei Zollämtern oft durch allgemeine Tarasätze (Zoll-T.) bestimmt, Netto-T., wenn im einzelnen Falle durch Wägung ermittelt. Super-T., Gewichtsvergütung neben der T., die vom Bruttogewicht abgezogen wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 807.
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