Tonnengelder

[848] Tonnengelder, in einzelnen Staaten und Häfen für die Unterhaltung der Betonnung von den anlaufenden Schiffen erhobenen Abgaben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 848.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: