Verlagsbuchhandel

[914] Verlagsbuchhandel, derjenige Zweig des Buchhandels (s.d.), der sich mit der Erwerbung des Verlagsrechts litrerar. und künstlerischer Erzeugnisse (gewöhnlich unter Abschluß eines Verlagsvertrags, s. Verlagsrecht) befaßt, diese vervielfältigt und dann durch den Sortimentsbuchhandel in den Verkauf bringt. Verlagsbuchhändler, Verleger, einer, der den V. betreibt. Übernimmt der Verleger nur den buchhändlerischen Vertrieb eines Werkes gegen bestimmte Prozente, ohne das Verlagsrecht desselben zu erwerben und die Kosten der Vervielfältigung zu tragen, so besteht Kommissionsverlag. Bei Selbstverlag besorgt der Autor Vervielfältigung und Vertrieb seines Werkes ohne Vermittlung eines Verlegers. Im deutschen Buchhandel waren (1906) 2994 reine Verlagsbuch-, 348 Verlagskunst- und 419 Verlagsmusikalienhandlungen. Über internationale Bestrebungen im V. s. Internationaler Verlegerkongreß.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 914.
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