Veterinär

[919] Veterĭnär (lat.), tierarzneilich, tierärztlich; Tierarzt; amtliche Bezeichnung der Militärtierärzte im deutschen Heere. Sie zerfallen in Korpsstabs-, Stabs-, Ober-V., die zu den obern Militärbeamten, und Unter-V., im Rang von Wachtmeistern, die Personen des Soldatenstandes sind und Dienst bei der Truppe tun. Das Veterinärpersonal ergänzt sich in der Hauptsache aus den Studierenden der Militärveterinärakademie in Berlin.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 919.
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