Viehverstellung

[921] Viehverstellung, Viehleihe, Viehpacht, Einstellviehvertrag, ein Vertrag, durch den jemand (Versteller) einem andern (Einsteller) Vieh (Einstellvieh) zur Nutzung überläßt gegen Fütterung und Wartung; kommt bes. in der Form des Eisern-Vieh-Vertrags (s. Eisern) vor.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 921.
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