Wahnsinn

[942] Wahnsinn, im allgemeinen jede Geisteskrankheit mit äußerlich auffallenden Erscheinungen; speziell s.v.w. Verwirrtheit oder Verrücktheit oder die Erregungszustände bei progressiver Paralyse der Irren etc., auch Geisteszustände, die nur auf einer krankhaften Reizung des Gehirns, nicht auf einem dauernden Ausfall des geistigen Vermögens beruhen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 942.
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