Warenproben

[951] Warenproben oder Mustersendungen sind auf der Post gegen ermäßigte Taxe zugelassen, dürfen keine Gegenstände von Handelswert enthalten, nicht über 350 g schwer und nicht über 30 cm lg., 20 cm br. und 10 cm hoch sein Porto für 250 g 10 Pf, 250-350 g 20 Pf; im Weltpostverein je 5 Pf für 50 g.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 951.
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