Wasserrad

1946. Wasserräder.
1946. Wasserräder.

[956] Wasserrad, Wassermotor (s.d.), welcher aus Rädern mit horizontaler Achse besteht, die an ihrem Umfange Schaufeln, Kübel, Kufen oder Zellen tragen; in diesen kommt das Wasser relativ zum Rade zur Ruhe und gibt die Arbeit seiner Schwere an das Rad ab. Das Wasser wird dem W. in einem offenen Mühlgraben (Obergraben) zu- und im Untergraben abgeführt. Die Regulierung des Wasserzuflusses geschieht durch eine verstellbare Bohlenwand (Schütze, Einlaufschütze); enthält dieselbe mehrere verstellbare Kanäle (Kulissen), durch welche das Wasser in bestimmter Richtung geführt wird (Leitapparat), so heißt sie Kulissenschütze. Nach der Art der Wasserzuführung (Beaufschlagung) unterscheidet man oberschlächtige W. (Wassereintritt nahe beim höchsten Punkte des Rades), rückenschlächtige W. (Wassereintritt in 3/4 der Radhöhe), mittelschlächtige W. (Eintritt ungefähr in 1/3 der Radhöhe) und unterschlächtige W. mit noch tiefer liegendem Wasserzutritt [Abb. 1946; a oberschlächtiges, b unterschlächtiges W.]. Besondere Arten des unterschlächtigen Rades sind das Kropfrad, das Poncelet-, das Zuppinger- und das Sagebienrad, sowie das veraltete Schiffsmühlenrad.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 956.
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