Wurf

605. Flugbahn.
605. Flugbahn.

[1002] Wurf, Bewegung eines Körpers, welcher durch irgend eine Ursache eine Anfangsgeschwindigkeit erhalten hat und dann der alleinigen Wirkung der Schwerkraft überlassen ist; er beschreibt alsdann eine Flugbahn (s.d. und Abb. 605).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1002.
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