Zahlmeister

[1011] Zahlmeister, obere Rechnungs- und Verwaltungsbeamte der deutschen Armee und Marine mit Offiziersrang. Im Landheer hat jedes Infanteriebataillon, Kavallerieregiment, Artillerieabteilung je einen Z. oder Ober-Z. Sie ergänzen sich aus den in Unteroffizierrang befindlichen Unter-Z. (früher Zahlmeisteraspiranten genannt), bei der Marine aus den Zahlmeisteranwärtern.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1011.
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