Zentralgenossenschaft

[1020] Zentralgenossenschaft, auch Genossenschaftsgenossenschaft, eine ausschließlich aus Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften als Mitgliedern bestehende Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft zum Zwecke des gemeinsamen Bezugs von notwendigen Bedürfnissen sowie zur Förderung und Unterstützung der Einzelgenossenschaften oder des Genossenschaftswesens überhaupt. [S. Beilage: Genossenschaften.]

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1020.
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