Nominaldefinition

[732] Nominaldefinition ist die Angabe der Bedeutung eines Wortes durch Ausdruck desselben in bekannten Worten, im Unterschiede von der Realdefinition, welche den Begriff inhaltlich bestimmt (s. Definition). – Nach HERBART erklären die Nominaldefinitionen den Sinn eines Wortes, »sie lassen aber zweifelhaft, ob ein solches Wort mit solchem Sinn überall einen wissenschaftlichen Wert habe«. Die Realdefinitionen »entwickeln die Merkmale eines gültigen Begriffs« (Lehrb. zur Einl.5, S. 83 f.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 732.
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