Thetisch

[502] Thetisch: setzend. Thetisches Urteil ist nach J. G. FICHTE ein Urteil, »in welchem etwas keinem andern gleich und keinem andern entgegengesetzt, sondern sich selbst gleich gesetzt würde«. »Dies ursprüngliche höchste Urteil dieser Art ist das: Ich bin, in welchem vom Ich gar nichts ausgesagt wird, sondern die Stelle des Prädicats für die mögliche Bestimmung des Ich ins unendliche leer gelassen wird« (Gr. d. g. Wiss. S. 36 f.). Nach SCHELLING sind thetische Sätze jene Sätze, »die bloß durch ihr Gesetztsein im Ich bedingt.... die unbedingt gesetzt sind« (Vom Ich, S. 146). Vgl. Setzen.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 502.
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