Hensel, Paul

[251] Hensel, Paul, geb. 1860 in Gr. Barthen, Prof. in Erlangen.

Wesentlich Kantscher Standpunkt (»Gesinnungsethik«). Das Pflichtbewußtsein ist etwas Apriorisches, Das Wesen des Sittlichen besteht »in der mit einem Pflichtgebot übereinstimmenden Willensrichtung«. Die Beurteilungsnorm für die Güte einer Handlung liegt nur in der »pflichtmäßigen Gesinnung«. Aber nicht zur Verwirklichung einer abstrakten Pflicht, sondern einer individuell bestimmten Handlung sind wir verpflichtet. Das Recht ist »objektive Sittlichkeit« und kümmert sich nicht um die Gesinnung. Eine sittliche Handlung bleibt, sittlich, »wenn auch ein Strom von Elend und Unlust sich aus ihr ergeben sollte, und eine sittliche wird niemals sittlich, auch wenn der reichste Erfolg von Lust für die gesamte Menschheit ihre notwendige Folge wäre« (Gegen Utilitarismus und Evolutionismus).

SCHRIFTEN: Ethisches Wissen und ethisches Handeln, 1889. – Carlyle, 1900. – Hauptprobleme der Ethik, 1903. – Rousseau, 1907.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Philosophen-Lexikon. Berlin 1912, S. 251.
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