Vasallität bei den Westgoten.

[472] Ich habe in meiner Darstellung den Unterschied zwischen dem Westgotenreich, wo man in der alten Kriegsverfassung aus der Zeit der Siedelung stecken geblieben, und dem Frankenreich, wo man die neue Form der Lehns-Vasallität entwickelt hatte, scharf hervorgehoben, die Ausdrücke aber doch mit einer gewissen Vorsicht gewählt, da der Unterschied zwar entscheidend, aber doch nicht absolut war. Auch im Westgotenreich finden wir allerhand Spuren, die auf eine ähnliche Entwicklung wie im Frankenreiche hinweisen, aber die Ansätze sind nicht zur Kraft gelangt. Schon DAHN, Könige VI, 141, Anm. 3, hat auffallend gefunden, daß bereits die antiqua von »secommendare in obsequium« spricht. Wenn man sich aber klar macht, daß der buccellarius und der Vasall im Grunde dasselbe sind, so darf man sich eher wundern, daß wir nicht mehr solcher Wendungen finden.

L. Vis. V, 3, 4 heißt es: Wenn jemand seinen Patron verläßt und zu einem andern geht, »ille, cui se commendaverit, det ei terram; nam patronus, quem reliquerit, et terram et que ei dedit, obtineat«. Hieraus ergibt sich, daß die westgotischen Großen nicht bloß Krieger hielten, sondern sie auch im Land austatteten.

Das Wort leudes kommt in der Westgotischen Literatur nur einmal vor, L. Vis. IV, 5, 5, antiqua, offenbar einfach in der Bedeutung »Krieger«.


Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1921, Teil 2, S. 472-473.
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